Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt. Private Abwasserleitungen sind im Regelfall die Hausanschlussleitungen. § 2 Ziffer 7 b der Entwässerungssatzung umschreibt Hausanschlussleitungen als die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen. § 15 der Entwässerungssatzung sowie die Homepage der Stadt Dülmen befassen sich ausführlich mit der Thematik um die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Kanal-TÜV (ehemals Dichtheitsprüfung), so zum Beispiel damit, welche Teile der privaten Abwasserleitungen zu prüfen sind, welche Prüffristen (noch) gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat und welche Unterlagen beizubringen sind oder wann welche Schäden zu beseitigen sind.
Rechtsgrundlagen
- Entwässerungssatzung der Stadt Dülmen
- 1. Satzung der Stadt Dülmen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 30.03.2010
- § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 LWG NRW Selbstüberwachung von Abwasseranlagen
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen SüwVO Abw vom 17.10.2013, veröffentlicht am 08.11.2013
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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