Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Hinweise für Heinsberg
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Bei den Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) handelt es sich um Einrichtungen zur Abwasserbehandlung. Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und damit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.
Bau- und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind nur solange zulässig, bis das der Anschluß an den städtischen Schmutzwasserkanal möglich wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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