Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Betrieb einer Kleinkläranlage
    Der Betrieb einer Kleinkläranlage erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Wassers in den Untergrund oder in ein Gewässer.

    Moderne Kleinkläranlagen müssen durch eine Fachfirma gewartet werden. Das Intervall der Wartung hängt vom Typ und Alter der Anlage, sowie den Vorgaben des Herstellers ab. Bei der Wartung ist das Abwasser zu beproben um den Nachweis der Einhaltung, der in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten, Grenzwerte zu erbringen.
    Umgang mit Altanlagen
    Altanlagen, die noch nicht mit einer biologischen Abwasserbehandlung ausgerüstet sind, müssen nachgerüstet werden. Bei den meisten Mehrkammergruben ist eine Nachrüstung der bestehenden Grube mit einer entsprechenden Technik möglich. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom baulichen Zustand der alten Grube ab. Bei alten gemauerten Gruben ist die dauerhafte Dichtigkeit meist nicht gewährleistet. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59001

    Fax: +49 201 88-59009

    E-Mail: umweltamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de