Lehramtsberatung, Beratung Lehrerausbildung, Beratung Lehramtsstudium, Beratung Vorbereitungsdienst, Beratung Seiteneinstieg
Beschreibung
Das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen NRW bietet eine einzelfallbezogene und individuelle Beratung für Personen, die sich für den Beruf des/der Lehrerin in NRW interessieren. Unabhängig davon, ob Sie Informationen zu dem Lehrerberuf als solchem, zu der grundständigen Lehrerausbildung (Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst mit Staatsprüfung) oder den unterschiedlichen Möglichkeiten des Seiteneinstieges benötigen, können Sie Ihre Anfrage telefonisch oder per E-Mail an das Landesprüfungsamt für Lehrämter stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Gelsenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
Lehramtszugangsverordnung (LZV)
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der
Staatsprüfung (OVP)
Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
Lehramtszugangsverordnung (LZV)
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der
Staatsprüfung (OVP)
Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
Verfahrensablauf
Mündliche (telefonische) und schriftliche (E-Mail) Anfragen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022