Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
    Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:

    - Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
    - Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
    - Böllerpulver zum Schießen mit Böller

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Allgemeine Hinweise:
    Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
    umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
    Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.

    Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:

    1. Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben

    2. körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
      volle Gebrauchsfähigkeit der Hände -ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
      und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

    3. Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.

    4. Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
      einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
      jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de