Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
auch Pulverschein genannt
Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bearbeitungszeitraum:
circa 8 bis 12 Wochen
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
- Personalausweis
- Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung
- Personalausweis
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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- körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- EU - Staatsangehörigkeit
- Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düsseldorf
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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