Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    auch Pulverschein genannt

    Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

    Bearbeitungszeitraum:

    circa 8 bis 12 Wochen

    Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV

    • Personalausweis
    • Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.

    Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

    • bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung 
    • Personalausweis
    • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • EU - Staatsangehörigkeit
    • Bedürfnis für die Erlaubnis
      Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düsseldorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de