Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen

    Hinweise für Steinfurt

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinfurt

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 33 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinfurt

    Fristen

    Hinweise für Steinfurt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinfurt

    Kosten

    Hinweise für Steinfurt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de