Geburt im Ausland beurkunden lassen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für deutsche Staatsangehörige Staatenlose heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Antragsberechtigte sind die einzutragende Person selbst deren Eltern deren Kinder der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
Rechtsgrundlage(n)
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Links § 36 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html]Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) [http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/]
Verfahrensablauf
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Details zu den Modalitäten und den Unterlagen die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. Liegen die Voraussetzungen vor kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen. Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Links Standesamt I in Berlin: Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland [http://www.berlin.de/standesamt1/kind//index.html]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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