Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für deutsche Staatsangehörige Staatenlose heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Antragsberechtigte sind die einzutragende Person selbst deren Eltern deren Kinder der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links § 36 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html]Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) [http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. Liegen die Voraussetzungen vor kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen. Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Kosten

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beurkundung im Geburtenregister: EUR 60,00 Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 10,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 5,00) Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links Standesamt I in Berlin: Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland [http://www.berlin.de/standesamt1/kind//index.html]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de