Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

    Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, die grundsätzlich gesetzlich verboten ist, müssen Sie eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
    • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
    • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
    • 2 Lichtbilder neueren Datums

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 55 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.

    Fristen

    Die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    - Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.5 Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen (§ 55 a Abs. 2 GewO) Gebühr: Euro 25 bis 200 12.12.7 Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot der Ausübung des Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen (§ 55 e Absatz 2 GewO) Gebühr: Euro 25 bis 200 12.12.8 Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke aus besonderem Anlass (§ 56 Abs. 1 Nr. 3 b GewO) Gebühr: Euro 25 bis 200 12.12.10 Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Abs. 1 GewO (§ 56 Abs. 2 Satz 3 GewO) Gebühr: Euro 25 bis 200

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de