Insolvenzverfahren
Hinweise für Büren
Hier erhalten Sie Informationen zum Insolvenzverfahren.
Beschreibung
Hinweise für Büren
Das Insolvenzverfahren dient im Falle einer akuten oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung eines Schuldners die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, so dass zumindest Teile der Schulden beglichen werden können. Beteiligungen der Stadt Büren in Insolvenzverfahren werden durch den Fachbereich Zahlungsabwicklung bearbeitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne gerichtliche Beteiligung kann eine Sanierung auch auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen, welches zudem gerichtliche Instrumente zur Unterstützung innerhalb eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (wie etwa die gerichtliche Vorprüfung eines Plans oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten) anbietet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021