Insolvenzverfahren

    Insolvenzverfahren

    Hinweise für Büren

    Hier erhalten Sie Informationen zum Insolvenzverfahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Das Insolvenzverfahren dient im Falle einer akuten oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung eines Schuldners die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, so dass zumindest Teile der Schulden beglichen werden können. Beteiligungen der Stadt Büren in Insolvenzverfahren werden durch den Fachbereich Zahlungsabwicklung bearbeitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet II/03: Zahlungsabwicklung

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Es entstehen Gerichtsgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der jeweiligen Insolvenzmasse im Einzelfall richtet (Lesen Sie hierzu: Kosten des Insolvenzverfahrens). Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne gerichtliche Beteiligung kann eine Sanierung auch auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen, welches zudem gerichtliche Instrumente zur Unterstützung innerhalb eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (wie etwa die gerichtliche Vorprüfung eines Plans oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten) anbietet.

    Weitere Informationen

    https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/finanzen/schulden_insolvenz/index.php https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/insolvenzverfahren/index.php https://www.justiz.nrw/BS/formulare/insolvenz/index.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de