Insolvenzverfahren
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der Zivilprozessordnung. Zur Beitreibung von offenen Forderungen bedient sich die Stadt Sankt Augustin sowohl Vollziehungsbeamten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, als auch Mitarbeitern im Vollstreckungsinnendienst.
Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner, die nicht in Sankt Augustin wohnen. Hierfür werden andere Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Im Gegenzug hierzu können auch andere Behörden und Institutionen die Amtshilfe der Stadt Sankt Augustin in Anspruch nehmen, sofern sich der Wohnsitz des Schuldners im Stadtgebiet befindet (z. B. Rundfunkservice WDR-Köln, IHK, Handwerkskammer, Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide).
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Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung:
Frau Feldmann (Bustaben A - C, H - K)
Frau van de Loo (Buchstaben D - G, L) und Amtshilfe
Frau Simon (Buchstaben M - S)
Frau Radtke (Buchstaben T - Z)
Die Zuständigkeit für den Vollzug teilt sich auf die Stadtteile auf:
Herr Felsner (Mülldorf, Menden, Meindorf, Ort)
Herr Immel (Niederpleis, Birlinghoven, Buisdorf, Hangelar)
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Ebenfalls werden Forderungen zu bestehenden Insolvenzverfahren angemeldet oder im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchgesetzt. Gleichermaßen zählt hierzu auch, dass Forderungen als Hypotheken (sogenannte Zwangssicherungshypotheken) auf schuldnerische Grundbesitze eingetragen werden.
Ansprechpartnerin hierfür sind:
Frau Maur und Frau Rosauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
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