InsolvenzverfahrenOnline erledigen

    Insolvenzverfahren

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der Zivilprozessordnung. Zur Beitreibung von offenen Forderungen bedient sich die Stadt Sankt Augustin sowohl Vollziehungsbeamten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, als auch Mitarbeitern im Vollstreckungsinnendienst.

    Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner, die nicht in Sankt Augustin wohnen. Hierfür werden andere Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Im Gegenzug hierzu können auch andere Behörden und Institutionen die Amtshilfe der Stadt Sankt Augustin in Anspruch nehmen, sofern sich der Wohnsitz des Schuldners im Stadtgebiet befindet (z. B. Rundfunkservice WDR-Köln, IHK, Handwerkskammer, Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide).

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer zu Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Heumarkt 12

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/2022-0

    Fax: 0221/2022-100

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Sankt Augustin

    Ebenfalls werden Forderungen zu bestehenden Insolvenzverfahren angemeldet oder im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchgesetzt. Gleichermaßen zählt hierzu auch, dass Forderungen als Hypotheken (sogenannte Zwangssicherungshypotheken) auf schuldnerische Grundbesitze eingetragen werden.

    Ansprechpartnerin hierfür sind:

    Frau Maur und Frau Rosauer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

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