Einwohnerversammlung Durchführung

    Einwohnerversammlung Durchführung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Bei der Einwohnerversammlung handelt es sich um eine politische Versammlung, bei der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, Anregungen zum städtischen Geschehen einzubringen. Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Dormagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-0

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ratsbüro und Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Hat der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    § 23 Gemeindeordnung NRW, § 7 Hauptsatzung der Stadt Dormagen 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller Fraktionen und dem Bürgermeister zu erörtern. Eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Rat ist über das Ergebnis der Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. 

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de