Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.
Die Leistungen sind wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe einkommensabhängig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Sämtliche Nachweise über Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete) ärztliche Gutachten u.ä.
Weitere beizubringende Unterlagen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020