Vergnügungsteuer Erhebung
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.
Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Weiterer Service bzgl. Vergnüngssteuer:
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen