Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.

    Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

    Weiterer Service bzgl. Vergnüngssteuer:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)
    Abgabenordnung (AO)

    Ortsrecht:

    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Schwerte (Vergnügungssteuersatzung)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de