Vergnügungsteuer Erhebung
Vergnügungsteuer Erhebung
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Vergnügungssteuergesetz NW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Welver
5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Welver
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit GewinnmöglichkeitVergnügungssteuererklärung Anlage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen