Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Ense

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist. 

    Sie wird erhoben für

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
    • Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
    • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    • Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
    • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
    • sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

    Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    Formulare

    Hinweise für Ense

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ense

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Vergnügungssteuersatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ense

    Fristen

    Hinweise für Ense

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de