Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Delbrück

    Wird z.B. fällig bei Tanzveranstaltungen und dem Betrieb von Unterhaltungsgeräten.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen. Steuerschuldende Person ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter bzw. Veranstaterin) bzw. der Halter der Apparate (Aufsteller bzw. Aufstellerin).

    Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

    • gewerbliche Tanzveranstaltungen

    • Striptease-Vorführungen und ähnliches

    • Vorführungen von pornografischen Filmen oder Bildern

    • Sex- und Erotikmessen

    • Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichem

    • Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und andere Apparate.

    Die Vergnügungssteuer verfolgt auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem zum Beispiel durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Die Vergnügungssteuer kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Delbrück ist seit dem 01.01.2012 in Kraft (siehe "Weiterführende Links"). 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de