Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Wer ist Steuerschuldner?

    Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).

    In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?

    Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.

    Weitere Einzelheiten können der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen entnommen werden.

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de