Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Eschweiler vom 11.12.2013 (in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 13.12.2016).

    Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Eschweiler veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

    1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
    2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
    3. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen;
    4. Sex- und Erotikmessen
    5. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
    6. Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
      a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
      b) Gastwirtschaften, Beherberungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de