Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Stadt Dormagen erhebt u.a. auf das Halten im Stadtgebiet von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen Vergnügungssteuer.

    Bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz.

    Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Für die Anmeldung von Automaten und die Erklärung zur Vergnügungssteuer stehen Ihnen Formulare zum Download bereit. Bitte reichen Sie diese bei der zuständigen Einrichtung ein. 

    Ein Online-Verfahren für die Vergnügungssteuer wird derzeit entwickelt und bereitgestellt, sobald es zur Verfügung steht.

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de