Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung in dringenden Fällen
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 102 a)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen