Hundesteuer Anmeldung
Hund anmelden
Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hundesteuerbescheid gilt bis zur Erteilung eines neuen Bescheides fort. Sobald Sie den Hund über das Onlineformular angemeldet haben, erhalten Sie einen Bescheid und die Hundesteuermarke per Post.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Sozialhilfeempfänger oder ihnen gleichgestellte können auf Antrag eine Ermäßigung für den ersten gehaltenen Hund in Höhe von 50% erhalten. Dem Antrag sind Einkommensnachweise beizufügen. Bei ALG II- und Sozialhilfebeziehern reicht die Vorlage des letzten Bewilligungsbescheides als Ergänzung zum Antrag aus.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Witten
Anmeldung kostenlos. Steuersätze ergeben sich aus der Hundesteuersatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Lastschriftmandat Stadt Witten An- und Abmeldung Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022