Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Hinweise für Delbrück
Hier können Sie Ihren Hund online an- und abmelden!
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Anmeldung: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.
Abmeldung: Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist gegebenenfalls anzugeben. Die Abmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.
Beim Ausfüllen des Antragsformulars stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros (Tel.: 05250 / 996-190) gerne unterstützend zur Seite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-190
E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Formulare
Hinweise für Delbrück
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Delbrück
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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