Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung

    Hinweise für Borchen

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

     

    Informationen zur Anmeldung

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat.

    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer als Gesamtschuldner.

     

    Hundehalter/Hundehalterinnen müssen ihren Hund bei der Gemeinde anmelden.

     

    Steuerermäßigung- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

    Informationen zur Abmeldung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,

    • Verlust des Tieres,

    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)

    • Abgabe des Tieres ins Tierheim

    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II "Finanzen"

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    • Hundesteuersatzung

    • Kommunalabgabengesetz NRW

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Die Hundesteuer beträgt:

     

    1.     für den ersten Hund 60 €,

    2.     für den zweiten Hund, je Hund 78 €,

    3.     für den dritten Hund und mehr, je Hund 96 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Borchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de