Hundesteuer - Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung
Hinweise für Borchen
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Informationen zur Anmeldung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer als Gesamtschuldner.
Hundehalter/Hundehalterinnen müssen ihren Hund bei der Gemeinde anmelden.
Steuerermäßigung- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Informationen zur Abmeldung
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
Tod des Tieres,
Verlust des Tieres,
Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
Abgabe des Tieres ins Tierheim
Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Formulare
Hinweise für Borchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borchen
Hundesteuersatzung
Kommunalabgabengesetz NRW
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Borchen
Die Hundesteuer beträgt:
1. für den ersten Hund 60 €,
2. für den zweiten Hund, je Hund 78 €,
3. für den dritten Hund und mehr, je Hund 96 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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