Hundesteuer
Beschreibung
Hinweise für Verl
Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt Verl anzumelden. Einen Überblick über die Gebühren sowie das An-/Abmeldeformular finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
- Personalausweis
- alte Steuermarke bei Abmeldung eines Hundes
Formulare
Hinweise für Verl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Verl
Die Hundesteuer der Stadt Verl beträgt jährlich:
ein Hund: 24,60 Euro
zwei Hunde: 30,60 Euro je Hund
drei oder mehr Hunde: 36,60 Euro je Hund
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Verl