Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt Verl anzumelden. Einen Überblick über die Gebühren sowie das An-/Abmeldeformular finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern / Abgaben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: kontakt@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    • Personalausweis
    • alte Steuermarke bei Abmeldung eines Hundes

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Die Hundesteuer der Stadt Verl beträgt jährlich:

    • ein Hund: 24,60 Euro

    • zwei Hunde: 30,60 Euro je Hund

    • drei oder mehr Hunde: 36,60 Euro je Hund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de