Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Hinweise für Hopsten

    Sie haben ein neues Familienmitglied aufgenommen? In der Gemeinde Hopsten wird für das Tier Hundesteuer fällig. Weiterhin kann eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde notwendig sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hopsten

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen & Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5458 932520

    Fax: +49 5458 932593

    E-Mail: finanzen@hopsten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Formulare

    Hinweise für Hopsten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hopsten

    Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Hopsten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hopsten

    Nach Versand des Onlineformulars werden wir Ihnen einen Abgabenbescheid und eine Hundesteuermarke zukommen lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hopsten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de