Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an- oder abzumelden. An- und Abmeldungen können durch persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürgerbüro, schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Bitte benutzen Sie das An- und Abmeldeformular. Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekannt zu geben. Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen. Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich. Mit der Abmeldung ist dann die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungswesen - Hunde
Kontakt
Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 273 und 02368 / 691 - 212
Fax: 02368 / 691 - 208
E-Mail: infohunde@oer-erkenschwick.de
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022