Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Odenthal
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Odenthal
- Hund Anmeldung
- Sepa-Lastschriftmandat
- Hund Abmeldung
- Hundesatzung
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022