Hundesteuer Anmeldung

    Hund - Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Grundsätzlich ist für jeden Hund eine Hundesteuer zu zahlen. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.

    Anmeldung: Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Ist der Hund der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihr bzw. ihm gehaltenen Hündin zugewachsen, dann muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, erfolgen.

    Abmeldung: Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so hat dies die Hundehalterin bzw. der Hundehalter der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Beim Tod des Hundes ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bei der Veräußerung des Hundes muss die Anschrift des Erwerbers angegeben werden.

    Ummeldung:
    Ihr Hund ist mit Ihnen innerhalb von Hürth umgezogen? Bitte teilen Sie uns die neue Anschrift mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern (20-0.3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuer- und Finanzverwaltungsamt (20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Anmeldung:

    • Anmeldevordruck, Vordruck zur Hundesteuerermäßigung/-befreiung
    • Name und Anschrift des Vorbesitzers, Züchters oder des Tierheims
    • Angaben zum Hund sowie Name und Rasse

    Vergünstigung/Befreiung:

    • Einkommensnachweis
    • Grundsicherungsbescheid
    • Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit
    • Nachweis als Rettungshund
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis zur Haltung als Wachhund (gewerblich)

    Abmeldung:

    • Abmeldevordruck
    • Tötungsbescheinigung des Tierarztes
    • Name und Anschrift des Nachbesitzers oder des Tierheims
    • Hundesteuermarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung.

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Höhe der jährlichen Hundesteuer:

    • für einen Hund 88,00 €
    • für zwei Hunde, je Hund 100,00 €
    • ab drei Hunden, je Hund 113,00 €
    • für einen gefährlichen Hund 640,00 €
    • für zwei gefährliche Hunde, je Hund 739,00 €
    • ab drei gefährlichen Hunden, je Hund 837,00 €

    Hundesteuerermäßigung oder Hundesteuerbefreiung sind nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Die Hundesteuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zugestellt. Mit der Abmeldung ist sie zwingend an die Stadt Hürth zurückzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de