Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Anmeldung: Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Korschenbroich.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter/die Hundehalterin.
Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die Hundesteuersatzung finden Sie Ratsinformationssystem.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-205
Fax: 02161 613-108
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-205
Fax: 02161 613-108
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 613-205
Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Die Höhe der Hundesteuer ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich