Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Gegen einen kleinen Teil der im Bundesmeldegesetz (BMG) vorgesehenen Datenübermittlungen kann jede in Aachen gemeldete und ggf. die Voraussetzungen erfüllende Person bzw. deren gesetzliche Vertretung die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen. Dies gilt für die Datenübermittlungen an:

    • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
      (§ 50 Abs. 1 BMG),
    • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
    • Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG),
    • Öffentlich-Rechtliche Religionsgesellschaften, sofern die Daten nicht für Zwecke der Steuererhebung benötigt werden (§ 42 Abs. 3 BMG) sowie
    • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58 c Soldatengesetz (§ 36 Abs. 2 BMG)
    Voraussetzungen

    Die Einrichtung der Sperren setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
    Für die Einrichtung der Übermittlungssperren nach § 50 BMG (s. oben) müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

    Ausschlussgründe

    Die Einrichtung der Übermittlungssperren an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr kann nur für die hiervon betroffenen Personenkreise erfolgen, nähere Informationen hierzu befinden Sich auf dem Antragsvordruck.

    Weitergehende Auskunfts-/Übermittlungssperren

    Die Einrichtung einer darüber hinausgehenden Auskunftssperre ist nur möglich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunftserteilung das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen oder einer dritten Person gefährdet werden könnten. Bitte vereinbaren Sie ggf. über buergerservice@mail.aachen.de einen Beratungstermin, ohne in der E-Mail sensible persönliche Daten zu verschicken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de