Sterbefall im Ausland

    Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

    Hinweise für Lünen

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Ist ein Sterbefall im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, besteht die Möglichkeit, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert.

    Der Eintrag in das deutsche Register kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit später.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • ausgefüllter Antrag für die Nachbeurkundung

    • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille

    • Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen

    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    • Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen durch Eheurkunde ggf. mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorverstorbenen  Ehegatten

    • Geburtsurkunde des Verstorbenen

    • ausländische Urkunden ggf. mit Übersetzung und Apostille/Legalisation

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab schriftlich oder telefonisch im Standesamt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige

    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigt sind

    • die Eltern des Verstorbenen

    • die Kinder des Verstorbenen

    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) sowie jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, dann ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig, ggf. auch das Standesamt I in Berlin.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Antragstellung ist nicht fristgebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Die Gebühr für die eigentliche Nachbeurkundung beträgt 24,00 €

    Für eine Sterbeurkunde fällt eine zusätzliche Gebühr von 14,00 € an bzw. 7,00 € für jede Zusatzurkunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Ansprechpersonen:

    Frau Giese

    Frau Martinetz

    Frau Richter

    Frau Wolter      

    E-Mail-Adresse: standesamt@luenen.de

    Öffnungszeiten:
    montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr
    donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Antragsberechtigt sind

    die Eltern des Verstorbenen
    die Kinder des Verstorbenen
    der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) sowie jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de