Kinderreisepass Änderung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, generell benötigen Kinder (auch Säuglinge) für Auslandsreisen ein Ausweisdokument. 

    Hierbei entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Geburts- oder Abstammungsurkunde und Kinderausweis/Kinderreisepass. Falls kein altes Ausweisdokument vorhanden ist, wird nur die Geburtsurkunde benötigt.
    • Aktuelles Lichtbild (auch von Säuglingen) nach der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Die ortsansässigen Fotografen sind hierüber informiert.
    • Persönliches Erscheinen - sowohl des Kindes (vgl. Ziffer 6.1.1.2 PassVwV) als auch eines Erziehungsberechtigten.
      Sofern ihr Kind älter als zehn Jahre ist, muss es den Antrag selbst unterschreiben. Ist Ihr Kind jünger, aber schreibfähig, darf es den Kinderreisepass natürlich auch selbst unterschreiben. Es besteht in diesem Fall jedoch keine Unterschriftsverpflichtung.

      Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Ist ein Elternteil allein berechtigt, das Sorgerecht über das Kind auszuüben, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (z.B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Ausstellung Personalausweis: 22,80 Euro
    • Ausstellung Reisepass: 37,50 Euro

    Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de