Kinderreisepass Änderung
Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Ein Kinderreisepass kann für deutsche Kinder beantragt werden und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der Pass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert. Es besteht auch die Möglichkeit, für Kinder unter 12 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen, der dann eine Gültigkeit von 6 Jahren hat.Die Kinderreisepässe werden unabhängig vom Alter grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen. Die Lichtbilder müssen eine bestimmte Qualität haben, besonders im Bezug auf die Biometrietauglichkeit. Hier die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto : 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger Hintergrund Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich Kopfhaltung und Gesichtausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig.Wichtig: Das Kind muss grundsätzlich zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen. Für Kinder ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Antragstellung ist die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde erforderlich.Auf dem Antrag müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten unterschreiben. Falls die Ehe der Eltern geschieden ist, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühr: Neuausstellung : € 13,-- ; Verlängerung : € 6,--
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen