Kinderreisepass Änderung
Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung
Hinweise für Lüdenscheid
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass? Auch Kinder benötigen für Auslandsreisen ein Identitätsdokument. Neben einem regulären Reisepass oder einen Bundespersonalausweis kann für Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) ein Kinderreisepass beantragt werden. Die Beantragung des Kinderreisepasses erfolgt durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Kinderreisepass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Sofern Sie eine längere Gültigkeit wünschen, muss ein Reisepass oder Bundespersonalausweis beantragt werden. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Bitte beachten Sie, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
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Ansprechpartner
Fachdienst Bürgeramt (33)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66
Fax: 02351 / 17-17 17
erforderliche Unterlagen
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Es werden folgende Unterlagen von beiden Elternteilen benötigt: den eigenen Pass oder Ausweis die Geburtsurkunde des Kindes die Elternbescheinigung ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.) Ausnahmen, z.B. wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, entnehmen Sie bitte dem Formular "Elternbescheinigung". Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes und der vom Bundesministerium des Innern eingerichteten Seite.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PaßG) in der derzeit gültigen Fassung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben; eine Verlängerung oder Aktualisierung kostet 6 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen