Kinderreisepass Änderung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    30 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Paßgesetz Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hallenberg

    Fristen

    Hinweise für Hallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    Erteilung: 13 Euro Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de