Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
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Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt bei Kindern nun ebenfalls ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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