Kinderreisepass Änderung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei Reisen innerhalb der EU genügt bei Kindern nun ebenfalls ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de