Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag, das Vorhaben in einer bestimmten Frist unter Übernahme der Kosten durchzuführen.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Hier finden Sie die Vorhaben- und Erschließungspläne der Stadt Schwerte: Vorhaben- und Erschließungspläne in der Übersicht
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen