Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Grundstückswert mitteilen lassen

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie zum aktuellen oder gegebenenfalls zu einem zurückliegenden Stichtag festgestellt.

    Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformationen und Kataster Abteilung Geoinformationen, Verwaltung und Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstücksfragen Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstückswertermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3433

    E-Mail: gutachterausschuss@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Antrag
    • Vollmacht der bzw. des Berechtigten (gegebenenfalls einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sofern Sie nicht selbst die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks sind

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks oder haben eine entsprechende Vollmacht der bzw. des Berechtigten (ggf. einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers dabei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • Auftragserteilung durch Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Berechtigte bzw. Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
    • Bestandsaufnahme vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (gegebenenfalls Aufmaß)
    • Vorbereitung des Gutachtens durch die Geschäftsstelle
    • abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses
    • Beratung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
    • Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitungszeit des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    − für die Erstattung von Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte wird eine Gebühr erhoben − die Gebühr ist je Antrag fällig und setzt sich aus einer Grundgebühr, einem wertabhängigen Anteil (Anteil entsprechend dem Wert des Bewertungsobjekts) sowie der Umsatzsteuer zusammen − in den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind − eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden

    Weitere Informationen

    Serviceportal NRW (Online-Antragsverfahren) www.meineverwaltung.nrw Internetportale der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Online-Antragsformulare) www.gars.nrw Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de