Grundstückswert mitteilen lassen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie zum aktuellen oder gegebenenfalls zu einem zurückliegenden Stichtag festgestellt.
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag
- Vollmacht der bzw. des Berechtigten (gegebenenfalls einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sofern Sie nicht selbst die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks sind
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks oder haben eine entsprechende Vollmacht der bzw. des Berechtigten (ggf. einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers dabei.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
- Auftragserteilung durch Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Berechtigte bzw. Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
- Bestandsaufnahme vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (gegebenenfalls Aufmaß)
- Vorbereitung des Gutachtens durch die Geschäftsstelle
- abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses
- Beratung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
- Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Die Bearbeitungszeit des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 3 Monaten.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld