Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Grundstückswert mitteilen lassen

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen; er ist bezogen auf ein unbebautes Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Bodenrichtwertgrundstück).

    Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

    Aus der Bodenrichtwertkarte für die Stadt Hennef (Sieg), die jährlich aktualisiert vom Gutachterausschuß des Rhein-Sieg-Kreises herausgegeben wird, können allgemeine mündliche und fernmündliche Auskünfte erteilt werden.

    Nutzen Sie auch BORIS-NRW das NRW-Portal mit amtlichen Informationen zum Grundstücksmarkt: www.boris.nrw.de 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    − Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
    • Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
    • Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
    • Angaben zum Wertermittlungsstichtag
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

    − Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
    − Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    − vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”

    Voraussetzungen

    • amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
    • die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
    • die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
    • mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
     

    • zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
    • die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
    • bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
    • anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
    • anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bewertungsobjekt und Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate.

    Kosten

    − für die Erstattung von Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte wird eine Gebühr erhoben − die Gebühr ist je Antrag fällig und setzt sich aus einer Grundgebühr, einem wertabhängigen Anteil (Anteil entsprechend dem Wert des Bewertungsobjekts) sowie der Umsatzsteuer zusammen − in den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind − eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Nähere Einzelheiten, bzw. schriftl. Auskünfte erteilt die

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Rhein-Sieg-Kreis
    Postfach 1551
    53705 Siegburg
    Tel.: 02241/13-2794 oder 2795

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de