Grundstückswert mitteilen lassen
Beschreibung
Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte werden für vielfältige Zwecke benötigt.
Sie wollen ein bebautes Grundstück, ein unbebautes Grundstück oder ein Grundstücksrecht kaufen oder verkaufen und zur Festlegung beziehungsweise Einschätzung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) kennen?
Sie benötigen als Grundstückserbe oder Grundstückserbin im Fall einer Erbauseinandersetzung zur Vermeidung oder Bewältigung von Streitigkeiten eine qualifizierte (sachverständige, unabhängige und amtliche) Aussage zum Marktwert des Erbobjektes?
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag amtliche Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) und sonstige Werte (beispielsweise Miet- und Pachtwert) bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Rechten an Grundstücken. Die amtlichen Gutachten werden sachverständig ermittelt und die Gutachterausschüsse sind bei der Wertermittlung selbständig und unabhängig. Die Erstattung der amtlichen Gutachten ist kostenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Lindlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
− Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
- Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
- Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
− Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
− Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
− vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”
Voraussetzungen
- amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
- die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
- der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
- antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
- die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
- mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
- zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
- die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
- bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
- anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
- anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023