Grundstückswert mitteilen lassen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg sind:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder für andere Vermögensvor- oder nachteile
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erstellung des Grundstücksmarktberichtes
Der Gutachterausschuss kann Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten und Mietübersichten erstellen.
Zur Erlangung einer möglichst großen Transparenz des Grundstücksmarktes, gibt der Gutachterausschuss jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht heraus. Dieser kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Heinsberg von jedermann erworben werden.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Sie steht innerhalb der Dienststunden für Auskünfte zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
− Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
- Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
- Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
− Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
− Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
− vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”
Voraussetzungen
- amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
- die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
- der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
- antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
- die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
- mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
Bodenrichtwertrichtlinie - BRW-RL (BMUB)
Vergleichswertrichtlinie - VW-RL (BMUB)
Sachwertrichtlinie - SW-RL (BMUB)
Ertragswertrichtlinie - EW-RL (BMUB)
Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Bodenrichtwert - Erlass NRW - BoRiWErl. NRW - (Erlassentwurf)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Verfahrensablauf
Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
- zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
- die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
- bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
- anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
- anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg