Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Gutachterausschuss: Grundstücksgutachten / Wertgutachten

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Inhalt/Details:

    Gutachten können von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken und Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden. Ein Gutachten erfordert immer eine Ortsbesichtigung.

    Anwendung:

    Gutachten können beim Grundstücksverkauf, bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Scheidungsverfahren, also überall wo der Wert einer Immobilie wichtig ist, helfen.

    Anträge:

    Antragsberechtigt ist nur der Eigentümer oder ein Pflichtteilsberechtiger.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss 102.01

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5982

    E-Mail: gutachterausschuss@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    − Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
    • Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
    • Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
    • Angaben zum Wertermittlungsstichtag
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

    − Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
    − Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    − vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”

    Voraussetzungen

    • amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
    • die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
    • die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
    • mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
     

    • zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
    • die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
    • bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
    • anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
    • anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bewertungsobjekt und Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Höhe der Gebühren für die Erstellung von Grundstücksgutachten richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    Weitere Informationen

    Serviceportal NRW (Online-Antragsverfahren) www.meineverwaltung.nrw Internetportale der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Online-Antragsformulare) www.gars.nrw Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de