Sportförderung und Leistungen für Vereine
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Stadt Hürth betrachtet es als wichtige Aufgabe, den Sport zu fördern. Sie errichtet und betreibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und soweit erforderlich, Sportstätten aller Art. Sie gewährt Zuschüsse und Beihilfen zur Förderung des Sports an Sportvereine nach Maßgabe der im Haushalt veranschlagten Mittel und dieser Richtlinien.
Leistungsberechtigt sind:
Sportvereine und -verbände die folgende Eigenschaften haben:
- Vereinssitz in Hürth
- Führung des Namens "Hürth" oder den Namen eines Ortsteils im Vereinsnamen
- ausschließliches Betreiben von Amateursport
(ausgeschlossen: beruflizenzierte Abteilungen) - Hauptziel von Verbänden:
- Unterstützung von Vereinen, die die Eigenschaften dieser Richtlinien erfüllen
- Anzahl aktiver Mitglieder übersteigt 15 Personen
- Nachweis von Vereinsarbeit an und mit Jugendlichen und Kindern
- Mitgliedschaft
- im Landessportbund NRW e. V. beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung
- im Stadtsportverband Hürth e.V.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Sportförderrichtlinien der Stadt Hürth
- Entgeltordnung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die außerschulische Nutzung von Schulgrundstücken und -gebäuden, Sportstätten und Außensportanlagen sowie von Gebäuden sonstiger Bildungseinrichtungen der Stadt Hürth
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderungsmitteln besteht nicht.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth