Fischfang in Fischwegen Genehmigung

    Ausnahmegenehmigung zum Fischen in Fischwegen beantragen

    Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.

    Beschreibung

    In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.

    Wenn Sie eine Genehmigung zum Fischen in Fischwegen von der oberen Fischereibehörde erhalten möchten, erlaubt diese Ihnen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes Fische zu fangen.

    Ansprechpartner

    Für Kürten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Notwendigkeit einer Überprüfung des Fischweges zum Zwecke des Fischartenschutzes, insbesondere zum Laichfischfang.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie begründen schriftlich weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Genehmigung benötigen.
    • Sie beantragen die Genehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
    • Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
    • Die Genehmigung erlaubt es in Fischwegen zu fischen.
    • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Vor dem ersten Fischfang in Fischwegen

    Kosten

    Kostenfrei bei Maßnahmen mit überwiegend öffentlichem Interesse, ggf. höher bei erhöhtem Verwaltungsaufwand. Verwaltungsgebühr: EUR 25

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de