Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

    Pflegefamilie werden

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Hinweise für Blomberg

    Spielen Sie mit dem Gedanken, einem Pflegekind ein liebevolles Zuhause zu geben? Oder wollen Sie ganz allgemein mehr Informationen zum Thema „Pflegekinder & Pflegeeltern" erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche aller Altersstufen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie wohnen in einer anderen Familie, um dort eine gezielte individuelle Betreuung und eine entsprechende Erziehung zu erhalten.

    Ein Pflegeverhältnis ist auf Dauer oder auf eine bestimmte Zeit angelegt. Das Sorgerecht besitzen weiterhin die Eltern oder ein entsprechend bestimmter Amtsvormund. Die Personensorge üben in dieser Zeit die Pflegeltern im Sinne der leiblichen Eltern oder Vormünder aus.

    Auch während des Aufenthaltes in einer Pflegefamilie soll dem Pflegekind weiterhin die Möglichkeit geboten werden, den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu halten. Dies ist, solange das Kindeswohl gewahrt ist, wichtig für seine fortlaufende persönliche Entwicklung.

    Was Pflegekinder brauchen und Pflegefamilien bieten können:

    • ein sicheres Zuhause zum Wohlfühlen,

    • einen Platz zum Aufwachsen,

    • ein offenes Ohr zum Zuhören,

    • und vor allem Zuneigung und Geborgenheit.


    Jedes Kind, das als Pflegekind in eine aufnehmende Familie vermittelt wird, bringt seine individuellen Stärken und Schwächen sowie seine bisherigen Erfahrungen in das neue Lebensumfeld mit. Ein Großteil der Kinder hat in der Vergangenheit erfahren müssen, dass Bindungen und Beziehungen zu Erwachsenen unzuverlässig waren oder abgebrochen wurden. Eine sichere, verlässliche und gesunde Bindung bildet jedoch das Fundament für die Ausbildung einer selbstverantwortlichen und stabilen Persönlichkeit.

    Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, wie wichtig es ist, dass Kind und aufnehmende Familie gut zusammenpassen: nur so ist die Grundlage für den Aufbau und das Gelingen einer tragfähigen Bindung gegeben. Wenn Sie Pflegefamilie werden möchten, sorgen wir für Ihre Qualifizierung, wir beraten und betreuen Sie auch während des Pflegeverhältnisses.

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich bei uns weiter informieren und beraten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: pflegekinderdienst@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Wenn Sie sich als Pflegestelle bewerben möchten, legen wir im Gespräch mit Ihnen fest, welche Unterlagen wir benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Welche Voraussetzungen müssen Sie als Pflegeeltern mitbringen?

    Um Pflegemutter, Pflegevater oder Pflegefamilie zu werden, ist es egal, welche Lebensform Sie für sich gewählt haben. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und auch Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können ein Pflegekind aufnehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Formale Voraussetzungen

    Bei einer auf Dauer angelegten Vollzeitpflege und einer Erziehungsstelle sollte ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des aufzunehmenden Kindes und dem Alter der Pflegepersonen bestehen. Bei der familiären Bereitschaftsbetreuung kann der Altersunterschied auch größer sein.

    • Pflegeeltern müssen in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben.
    • Die Wohnung muss ausreichend groß sein. Jedem Familienmitglied müssen genügend Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
    • Das Pflegekind benötigt kontinuierliche Bezugspersonen. Pflegeeltern müssen Zeit haben. Eine Pflegeperson sollte nicht oder (bei Kindergarten– und Schulkindern) nur in Teilzeit berufstätig sein.
    • Pflegeeltern müssen ein einwandfreies Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis vorweisen.
    Persönliche Voraussetzungen

    Mit Kindern zusammen zu leben und sie beim Erwachsen werden zu begleiten ist immer ein Abenteuer. Wer sich mit Pflegekindern auf dieses Abenteuer einlässt, stellt sich einer besonderen Herausforderung. Neben der Freude am Zusammenleben mit Kindern und der Fähigkeit, sich ihnen liebevoll zuzuwenden, sollten Sie deshalb noch weitere Voraussetzungen mitbringen, um den Turbulenzen des Alltags gewachsen zu sein:

    • Einfühlungsvermögen
      Manche Pflegekinder bringen infolge ihrer Lebensgeschichte ungewöhnliche Verhaltensweisen mit, die nicht immer leicht zu erklären und nachzuvollziehen sind. Pflegeeltern benötigen viel Feinfühligkeit und müssen versuchen, "mit den Augen ihres Pflegekindes" zu sehen, um es zu verstehen.
    • die Fähigkeit, auf das Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand und seiner Eigenart einzugehen
      Pflegeeltern müssen besonders darauf achten, ihrem Pflegekind nicht mit zu hohen Erwartungen zu begegnen. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder sind sehr unterschiedlich und nicht unbedingt vorhersehbar. Manchmal können auch Zuwendung, Fürsorge und optimale Förderung Defizite nicht vollständig ausgleichen. Aber auch kleine Entwicklungsschritte sind immer große Erfolge!
    • Geduld und Durchhaltevermögen
      Pflegekinder benötigen manchmal viel Zeit um wieder Vertrauen zu fassen, Nähe zuzulassen und neue Bindungen einzugehen. „Ein langer Atem“, Optimismus und Zuversicht sind hilfreich, um auch schwierige Zeiten zu überstehen.
    • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
      Ein Pflegekind bereichert das Leben der Pflegefamilie, aber es stellt an sie auch neue Anforderungen. Es kann immer wieder Zeiten geben, die besonders anstrengend sind und in denen Pflegeeltern viel Energie, Gelassenheit und Humor benötigen. Eine stabile und harmonische Partnerschaft und unbelastete Beziehungen zu den eigenen Kindern sind für die Aufnahme eines Pflegekindes unerlässlich.
    • Flexibilität
      Wer ein Pflegekind aufnimmt, lässt sich auf Unwägbarkeiten ein. Pflegeeltern müssen mit unvorhergesehen Situationen und Entwicklungen umgehen können. Manches kommt überraschend und ungeplant. Wie wird das Kind sich in der neuen Familie einleben? Wird das Kind auffällige Verhaltensweisen zeigen? Wie wird sich der Kontakt zur Herkunftsfamilie entwickeln und wie kommt das Kind mit seinen zwei Familien klar? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich nicht im Vorhinein beantworten lassen. Pflegeeltern begeben sich mit ihrem Pflegekind auf einen Weg, der möglicherweise noch die oder andere „Umleitung“ bereithält.
    • Akzeptanz und Respekt gegenüber der Herkunftsfamilie
      Pflegekinder leben in ihrer Pflegefamilie und behalten ihre Herkunftsfamilie. Manche Pflegekinder haben regelmäßigen Kontakt zu ihren Herkunftseltern. Eine wichtige Aufgabe von Pflegeeltern ist es, das Kind bei diesem Umgang zu begleiten und zu unterstützen. Das Kind darf nicht in einen Loyalitätskonflikt zwischen seinen beiden Familien geraten. Der Gesetzgeber schreibt deshalb dem Jugendamt den Auftrag zu, darauf hinzuwirken, dass Pflegeeltern und leibliche Eltern zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten. Unabhängig davon, ob ein Pflegekind Kontakt zu seinen Herkunftseltern hat oder nicht - die Ursprungsfamilie bleibt für jedes Kind von Bedeutung. Deshalb dürfen Pflegeeltern den leiblichen Eltern nicht ablehnend gegenüber stehen. Seine Wurzeln zu kennen und die eigene Lebensgeschichte nachvollziehen zu können, ist wichtig für die Identitätsfindung. Früher oder später setzt sich das Pflegekind mit der eigenen Herkunft auseinander. Hierfür benötigt es die Unterstützung seiner Pflegeeltern.
    • Bereitschaft sich dem sozialen Umfeld zu öffnen
      Die Aufnahme eines Pflegekindes bringt nicht nur Veränderungen innerhalb der eigenen Familie oder Partnerschaft, sondern auch im sozialen Umfeld. Pflegefamilien erleben Anteilnahme und Unterstützung, Interesse und Neugier, Skepsis und Vorbehalte, manchmal auch Unverständnis. Durch das Pflegekind erweitert sich das Umfeld. Von einem Tag auf den anderen müssen Pflegeeltern mit Institutionen und Personen zusammenarbeiten, mit denen sie zuvor vielleicht noch nichts zu tun hatten (verschiedene Ärzte und Therapeuten, Frühförderstelle, Kindergarten, Schule). Falls noch familiengerichtliche Verfahren anhängig sind, haben Pflegefamilien eventuell auch Kontakt zu Richtern, Gutachtern und Verfahrenspflegern.
    • Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt
      Pflegeeltern müssen bereit sein, vertrauensvoll mit uns zusammenzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Vereinbaren Sie bitte einen Termin, in dem wir dann alle Details und den weiteren Ablauf klären können.
    Termine für persönliche Beratungsgespräche werden individuell vereinbart und können auch bei Ihnen Zuhause stattfinden.

    Sie erreichen uns telefonisch in unseren Regionalbüros

    • in Oerlinghausen +49 5231 62-1510,
    • in Blomberg +49 51231 62-2050,
    • in Dörentrup +49 5231 62-1655
      oder
    • per E-Mail: pflegekinderdienst(at)kreis-lippe.de

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Wohnen Sie im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de