Eintragung in einem Handwerksregister Löschung

    Löschung einer Registereintragung durch die Handwerkskammer

    Hinweise für Borchen

    Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen.

    Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen und die Handwerkskammer von diesen Umständen Kenntnis erlangt, wird der Betrieb von Amts wegen gelöscht.  Zuvor wird dem Betrieb regelmäßig Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Löschung Stellung zu nehmen.

    Mit der Löschung erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Sofern ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht wird, muss die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückgegeben werden.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Campus Handwerk 1

    33613 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521/ 5608 - 0

    Fax: 0521/ 5608 - 199

    E-Mail: recht@hwk-owl.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    • Beginn des Verfahrens mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die Handwerkskammer, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen sind.
    • Vor einer Löschung von Amts wegen wird der Betrieb von der beabsichtigten Löschung in Kenntnis gesetzt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Sofern die Löschungsvoraussetzungen vorliegen und die Anhörung des Betriebs abgeschlossen ist, erfolgt umgehend die Löschung und es ergeht eine Löschungsmitteilung.

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de