Biotop Schutz

    Biotop Schutz

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Erfahrungsgemäß beeinträchtigen oder zerstören folgende Handlungen geschützte Biotope:

    • Versiegelung,
    • Aufschüttung, Abgrabung, Umbruch,
    • Einbringen oder Entnehmen von Pflanzen,
    • Entwässerung, Aufstauung,
    • Verbau von Quellen und Gewässern,
    • Neueinsaat,
    • Düngung von Trocken- und Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Magergrünland, sowie von Mooren und Quellbereichen,
    • Nährstoffeintrag,
    • Nutzungsintensivierung oder -änderung auf Brachen und Extensivgrünland.
    Biotope im Kreis Soest

    Geschützte Biotope im Kreisgebiet hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kartographiert. Nach öffentlicher Beteiligung in 2006 wurden die kartierten Flächen in 2008 größtenteils mit dem Landesamt abgestimmt und die Abgrenzungen einvernehmlich festgelegt. Die abgestimmten Flächen sind bezeichnet mit "geschützt als gesetzlich geschütztes Biotop". Die noch nicht abgestimmten Biotope sind bezeichnet mit "kartiert, als gesetzlich geschütztes Biotop". Flächen, für die noch kein Einvernehmen erzielt wurde, sind dennoch gesetzlich geschützt. Die Informationen können beim Geographischen Informationssystem des Kreises Soest (GIS - siehe Links) abgerufen werden.

    Zusätzlich zu den amtlichen Originalkarten bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Karten mit Biotopen über das Kreisgebiet hinaus an.

    Welche Bereiche im Einzelnen geschützt sind, steht im Bundes- und im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.

    Schutzstatus ermitteln

    Ob sich auf Eigentumsflächen geschützte Biotope befinden und welchen Schutzstatus diese haben, können Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer im Geoportal des Kreises Soest oder im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz recherchieren.

    Ansprechpartner

    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • § 30 Bundesnaturschutzgesetz
    • § 42 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de