Hunde (An- und Abmeldung)
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Sind Sie Halter oder Halterin eines Hundes im Gebiet der Stadt Bad Driburg, so müssen Sie diesen, unabhängig von Größe, Gericht und Rasse, beim Steueramt und ggf. auch beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg anmelden.
Die Anmeldung können Sie schriftliche, per Email, per Fax oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
Für die Anmeldung Ihres Hundes:
- Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben (siehe Downloadbereich)
zusätzlich für einen großen Hund (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht):
- Sachkundenachweis (erhalten Sie beim dafür zugelassenen Tierarzt)
- Nummer des implantierten Microchip
- Versicherungsschein der Tierhalterhaftpflicht
Für die Abmeldung Ihres Hundes:
- schriftliche Abmeldung
- Angabe über den Grund der Abmeldung
- Angabe über das Abmeldedatum
Formulare
Hinweise für Bad Driburg
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg
Anmeldung vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Kosten
Hinweise für Bad Driburg
Für die Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €
Die Zahlung der Anmeldegebühr kann erfolgen:
- in bar
- per EC Karte (mit PIN)
- per Überweisung nach Erteilung eines Kostenbescheides
Für die Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie einen gesonderten Steuerbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Driburg
Anmeldefrist:
Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.
Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:
Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.
Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.
Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.
Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:
Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.
Hiervon betroffene Rassen sind:
- gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
- Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
Die besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022