Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Herne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 27 Abs. 2, 41a SGB VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen